Hinweise zur Elektro- und Elektronikaltgeräteentsorgung
Als Endverbraucher sind Sie verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altgeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen bei den kommunalen Sammelstellen oder über zugelassene Rücknahmestellen abgegeben werden.
Produkte, die unter das ElektroG fallen, erkennen Sie am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das Gerät nicht im Hausmüll entsorgt werden darf.
Batterien und Akkus, die nicht fest im Altgerät verbaut sind, müssen Sie vor der Abgabe an einer Sammelstelle entnehmen und fachgerecht entsorgen.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den Altgeräten verantwortlich sind.
Mit der fachgerechten Entsorgung helfen Sie mit, Umweltbelastungen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.